Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Amnestieprogrammen einer AG sind die Aufklarung und Nichtsanktionierung von Compliance-Verstossen immanent. Damit ist die Legalitatskontrollpflicht betroffen, die vom Vorstand die Sanktionierung von Fehlverhalten fordert. Der Autor setzt sich bei der Auflosung des hieraus erwachsenden Spannungsverhaltnisses mit der Reichweite der Legalitatspflicht auseinander und wendet die Business Judgement Rule analog auf unsichere Rechtslagen an, so dass dem Vorstand sowohl ein Auswahl- als auch ein Entschliessungsermessen bei der Sanktionierung zukommt. Bei pflichtgemasser Ermessensausubung im Unternehmensinteresse und nach verpflichtender Einholung von Rechtsrat kann sich der Vorstand im Innenverhaltnis bereits auf Ebene der Pflichtverletzung entlasten.