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Beskrivelse
Immer oefter rucken die Grundsatze des Strafprozesses zu Gunsten des Strafverfolgungsinteresses in den Hintergrund. Insbesondere steht der hehre Grundsatz der Unmittelbarkeit in der Gefahr zu einem reinen Formalprinzip degradiert und durch extensive Anwendung von Ausnahmevorschriften ausgehoehlt zu werden. Diese Arbeit versucht anhand der Durchbrechungsnorm des 251 I Nr. 2 StPO am Beispiel dreier Konstellationen das Gleichgewicht zwischen Strafverfolgungsinteresse und Unmittelbarkeitsgrundsatz zu finden. Allein die strenge Einhaltung der Unmittelbarkeitsmaxime ermoeglicht - unter bestmoeglicher Garantie der Rechte des Angeklagten - Unklarheiten oder Widerspruche einer Aussage durch Gegenfragen und Interaktion zu beseitigen sowie nonverbale Elemente zu beobachten und zu wurdigen. Die Loesung des Zielkonflikts gebietet eine restriktive Auslegung des 251 I Nr. 2 StPO.