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Beskrivelse
Die zivilrechtliche Haftung unterliegt traditionell dem dichotomischen System von "Vertrags- und Deliktshaftung". Dieses Verstandnis kann sich jedoch je nach verschiedenen Rechtsordnungen andern, wie zum Beispiel in Deutschland oder in Korea. Vor diesem Hintergrund beschaftigt sich der Autor mit der Feststellung der rechtlichen Einordnung und des Umfangs der Schadensersatzhaftung aus dem Abbruch von Vertragsverhandlungen. Bei Vertragsverhandlungen sind trotz sogenannter Vertragsfreiheit das rechtsgeschaftsahnliche Schuldverhaltnis und die sich daraus ergebende Schadensersatzhaftung vor allem gemass 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB anzuerkennen. Dabei ist der Umfang des Schadensersatzes je nach Erscheinungsformen des Verhandlungsabbruchs aufgrund der Begriffe des negativen und positiven Interesses zu bestimmen.