Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Die Haftung fur culpa in contrahendo beschaftigt im deutschen Recht nicht nur das Schrifttum, sondern auch die Gerichte; dabei bildeten sich unterschiedliche Fallgruppen heraus. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die culpa in contrahendo vertragsrechtlich zu qualifizieren ist oder ob die verschiedenen Fallgruppen unterschiedliche Losungen erfordern. Unter Berucksichtigung des Romischen Schuldrechtsubereinkommens und rechtsvergleichender Aspekte gelangt der Verfasser zu unterschiedlichen Losungen fur die einzelnen Fallgruppen und geht ausserdem auf die internationalen Abkommen zum Kaufrecht ein."