Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Das Problem des Tatbegriffs findet bis jetzt keine optimale Loesung. Dies liegt nicht daran, dass keine dementsprechende Theorie besteht, sondern daran, dass eine einzige Theorie nicht in der Lage dazu ist, das Phanomen zu beschreiben. Um hier genauer differenzieren zu koennen, ist es noetig, zwei Problemgruppen des Tat- bzw. Aktbegriffs streng voneinander zu unterscheiden: Tatausweitung und Tatersetzung. Sie sind unterschiedlicher Natur und benoetigen zwei unterschiedliche Loesungswege. Die erste Problemgruppe betrifft die Frage, wie gross der Geschehensabschnitt ist, der unter den Begriff einer Tat beziehungsweise eines angeklagten Akts im prozessualen Sinne fallt, und ob die Strafsache noch im selben Bereich liegt. Die zweite Problemgruppe betrifft die Frage, ob der in der Anklage formulierte Vorwurf durch einen anderen ersetzt werden soll, und deshalb der ursprungliche Vorwurf wegfallt.