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Beskrivelse
Am 1. Juli 2004 hat der Bundestag das Anlegerschutzverbesserungsgesetz beschlossen. Neben einer Starkung des organisierten Kapitalmarktes sieht dieses Gesetz auch einen regulierenden Eingriff in den sogenannten Grauen Kapitalmarkt vor. Dementsprechend beinhaltet es eine Novellierung des Verkaufsprospektgesetzes dahingehend, dass seit dem 1. Juli 2005 eine Prospektpflicht auch fur nicht wertpapiermassig verbriefte Anlagebeteiligungen des Grauen Kapitalmarktes gilt. Daraus folgt, dass fur fehlerhafte Prospekte nunmehr gemass 13 Verkaufsprospektgesetz gehaftet wird. Ein Ruckgriff auf die allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung ist in der Regel nicht mehr noetig bzw. nicht mehr moeglich. Ausserdem hat der Gesetzgeber eine Prospekthaftung fur fehlende Prospekte in 13a Verkaufsprospektgesetz eingefuhrt. Mit diesen AEnderungen des Verkaufsprospektgesetzes und insbesondere den Auswirkungen auf die zivilrechtliche Prospekthaftung befasst sich diese Arbeit.