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Beskrivelse
Privatrechtliche Stiftungen fordern staatlich unabhangig verschiedene offentliche Zwecke. Hierbei unterliegen sie regelmassig keinen Publizitatspflichten und keinem externen Prufungswesen. Hoheitstrager haben uber eine -Flucht- in die Rechtsform der privatrechtlichen Stiftungen erfolgreich offentliche Gelder -privatisiert-. Damit wird die weitere Verwendung der nunmehr privaten Gelder der demokratisch vorgesehenen Kontrolle durch die Rechnungshofe und die politischen Gremien vollstandig entzogen. Es wird untersucht, ob sich aus dem Zivilrecht Bedenken gegen die Rolle des Staates als Stifter ergeben. Aus offentlich-rechtlicher Sicht wird uberpruft, ob diese aufkommende Praxis eine rechtswidrige Umgehung der Kompetenzen des Rechnungshofes und der Budgetgrundsatze darstellt."