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Beskrivelse
Der Konzeption der betrieblichen Mitbestimmung liegen verschiedene, grundsatzliche Wertentscheidungen des Gesetzgebers zugrunde. Auf ihnen basiert das geltende System der Betriebsverfassung. Eine dieser Wertungen ist das in 37 Abs. 1 BetrVG niedergelegte Ehrenamtsprinzip. Es bestimmt, dass es sich bei dem Betriebsratsamt um ein unentgeltliches Ehrenamt handelt. Die betriebliche Praxis zeichnet vielfach ein abweichendes Bild. Gerade in Grossbetrieben kommen den Verantwortlichen auf Betriebsratsseite kaum zu unterschatzende Verantwortung und Gestaltungskraft zu, die eine Entlohnung auf der Grundlage des Ehrenamtsprinzips leicht als unangemessen erscheinen lasst. Zugleich sieht sich jeder Entwurf einer von der gesetzlichen Regelung zu Gunsten der Betriebsratsmitglieder abweichenden Vergutung dem Vorwurf ausgesetzt, die Betriebsratstatigkeit im Sinne der Arbeitgeberseite zu beeinflussen. Die vorliegende Arbeit thematisiert Inhalt und Reichweite des Ehrenamtsprinzips als tragendes Strukturmerkmal der Betriebsverfassung. Dazu zahlen neben der Frage nach dem Umfang de lege lata zulassiger Vergutung einzelner Betriebsratsmitglieder insbesondere eine Auseinandersetzung mit der personlichen Haftung von Betriebsratsmitgliedern sowie mit der Moglichkeit einer abstrakten Haftungsprivilegierung fur Betriebsratsmitglieder. Abschliessend diskutiert der Verfasser verschiedene Konzeptionen fur eine Neuregelung der Vergutung einzelner Betriebsratsmitglieder de lege ferenda.