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Beskrivelse
Bis heute kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Tr gern der freien Jugendhilfe und rtlichen Tr gern der Jugendhilfe. Auf Grund ihrer Position erlauben sich nur wenige freie Tr ger einen Widerspruch und nehmen die ihnen angebotenen Vorschl ge der Verwaltung h ufig resignierend an. Die Ursachen daf r d rften vielf ltig sein. Ein nicht zu untersch tzender Faktor ist vermutlich, dass die freien Tr ger einen guten Teil ihrer Arbeit im Ehrenamt ausf llen, besonders im Hinblick auf die Vorst nde und Aufsichtsr te der Organisationen. Dar ber hinaus verf gen diese Vorst nde zum Teil kaum ber Kenntnisse im SGB VIII. Ein weiterer wichtiger Faktor k nnte sein, dass eine Mehrzahl der Organisationen sich scheut, einen Rechtsbeistand zu verpflichten und die ihnen vorgelegten Entscheidungen bzw. Intentionen der rtlichen Tr ger der Jugendhilfe auf G ltigkeit zu berpr fen. H ufig wird diese Scheu mit Kosten begr ndet, welche die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes nach sich ziehen w rde, da man diese Mittel schlicht nicht zur Verf gung habe. Die Entscheidungstr ger verlassen sich also lieber auf ihre eigenen, teilweise kaum vorhandenen Kenntnisse der Jugendhilfe und verzichten auf eines der wichtigsten Instrumente zur Wahrung eigener Interessen und der ihrer Klientel, der rechtlichen Pr fung. In dieser Studie wird untersucht, ob und wie sich die rtlichen Tr ger des Normensystems des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) bedienen und in welchen Bereichen sie von den gesetzlichen Standards abweichen bzw. abweichende Interpretationen des KJHG entwickelt haben. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Angemessenheit des Handlungsinstrumentariums der rtlichen Tr ger gelegt und es wird untersucht, ob die Begr ndungen der entwickelten Interpretationen gesetzlichen Normen standhalten oder diesen m glicherweise widersprechen.