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Beskrivelse
Es besteht in Teilbereichen des materiellen offentlichen Rechts ein Sachkunde- und Informationsdefizit des Burgers gegenuber der insoweit uberlegenen Behorde. Die vorliegende Untersuchung weist nach, dass die Amtsermittlung durch das Gericht hier der Herstellung der gebotenen Waffengleichheit zwischen den Beteiligten und damit zugleich dem offentlichen Interesse an der Durchsetzung des materiellen Rechts dient. Daraus ergeben sich vor allem Konsequenzen fur den Umfang der zulassigen Inpflichtnahme der Beteiligten bei der Sachverhaltsaufklarung."