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Beskrivelse
Durch den Vertrag von Maastricht erhielt die EG eigene Kulturkompetenzen. In Art. 128 EGV wurden ihr kulturelle Handlungsmoglichkeiten ubertragen, die die mitgliedsstaatliche Kulturpolitik erganzen. Nach dem ebenfalls neuen Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV konnen Kulturbeihilfen der Mitgliedstaaten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden. Die Arbeit analysiert und kommentiert diese beiden Artikel. Sie setzt sich mit dem Kompetenzgefuge der EG und der Mitgliedsstaaten auseinander, das gerade hier von grosser Bedeutung ist."