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Beskrivelse
Die Pflegestarkungsgesetze (PSG I - III) haben die soziale Pflegeversicherung und die Regelungen der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe umfassend neu geregelt. Die grosste Reform seit Einfuhrung der Pflegeversicherung muss sich jetzt in der Praxis bewahren. Der neue Pflegebedurftigkeitsbegriff, das neue Begutachtungsinstrument (BI) und die Umstellung der Leistungsbetrage der Pflegeversicherung gelten ab dem 1. Januar 2017. Die 2. Auflage des Handbuchs "Die neue soziale Pflegeversicherung" erklart verstandlich alle Auswirkungen der grossen Reform fur die Praxis: Die Neuregelung der Hilfe zur Pflege durch das PSG III Alle Details zum neuen Pflegebedurftigkeitsbegriff (Wie genau werden die nunmehr gleichermassen erfassten korperlichen, geistigen und psychischen Einschrankungen bemessen, wie sind die Kriterien auszulegen?) Wie wird der Pflegebedurftigkeitsbegriff im Sozialhilferecht erweitert? Welche Leistungen erhalt der Pflegebedurftige? Welche Wahlrechte bestehen fur die Budgets der Pflegekassen? Welche Klarungen sind durch die Rechtsprechung zu erwarten? Reformziel fruherer Leistungsbeginn: Der neue "Vor-"Pflegegrad 1 wird vermutlich 500.000 Versicherte zu Leistungsbeziehern machen. Wer erhalt welche Leistungen? o Systemwechsel bei der vollstationaren Pflege: Die nicht von den Budgets der Pflegeversicherung gedeckten Eigenanteile werden "einrichtungseinheitlich." Wie funktioniert das System, gibt es Ausnahmen? Wie finanzieren sich Pflegeeinrichtungen in Zukunft kostendeckend? Wie werden die Pflege-Personalschlussel vereinbart? Wie werden die Personalkosten vereinbart? Bestandsschutz fur bisherige Leistungen: Wie funktioniert die automatische Einstufung? Welche Zuschlage werden fur den Ubergang auf das neue System gezahlt? Was bedeutet der gestarkte Grundsatz "Reha vor Pflege" in der Verfahrensumsetzung? Die festgeschriebenen Verwaltungsvereinfachung fur Versicherte und Pflegebedurftige durch das neue Begutachtungsinstrument (BI): Wie steht es um die Rechtsschutzmoglichkeiten? Wo lohnt sich die Kontrolle? die neuen Vorschriften zur Abrechnungsprufung fur ambulante und stationare Pflegeeinrichtungen Besonders hilfreich Zahlreiche Synopsen, Schaubilder, Praxishinweise und Hinweise auf die Anderungen zur alten Rechtslage. Professor Ronald Richter ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV, Mitglied im Vorstand des Deutschen Sozialgerichtstag und einer der fuhrenden Pflegerechtsexperten. Er kennt die Umsetzungsprobleme aus erster Hand.