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Beskrivelse
Durch Netzwerkmanagement konnen seitens der Provider schon seit Jahren im Internet bestimmte Inhalte bevorzugt, verlangsamt oder gar blockiert werden. Dies birgt auch die Gefahr von Beeintrachtigungen des Binnenmarkts, weshalb die EU-VO 2015/2120 seit Ende 2015 die sogenannte Netzneutralitat bei Internetzugangsdiensten sicherstellen soll. Offen blieb dabei jedoch eine Regulierung der Backbones und Zusammenschaltungsmarkte, also des vorgelagerten Datentransports jenseits der Endkundenebene. Dies kann im grenzuberschreitenden Datenverkehr weiterhin zur Diskriminierung bestimmter Inhalte fuhren. Das Werk befasst sich deshalb eingehend mit der Frage, ob auf diesen Ebenen den unionsrechtlichen Diskriminierungsverboten eine Auffangfunktion zukommt. Ausgangspunkt ist die Rechtsprechung des EuGH zur horizontalen Direktwirkung der Grundfreiheiten (Walrave, Bosman etc.). Da das Internet neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung auch eine umfassende Plattform zur Wahrnehmung von Grundrechten, wie etwa der Meinungsfreiheit darstellt, wird auch eine mogliche Adressatenstellung hinsichtlich der Grundrechte-Charta untersucht.