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Beskrivelse
Im Sukzessionsfall stellen sich volkerrechtliche Probleme der Zuordnung von Vermogen des Vorgangerstaates auf den Nachfolgestaat. Bei dem Einigungsprozess kamen noch besondere volkervertragliche Rechtsfragen dazu. Innerstaatlich geht es um die Zuordnung von Vermogen aufgrund eines Vertragsgesetzes. Vorfrage ist, wie der Vorgangerstaat sein Vermogen von dem seiner Burger abgegrenzt hat und wie sich dies im Sukzessionsfall aufgrund der hierfur erlassenen Uberleitungsregeln auswirkt. Die Zuordnung des Vermogens von Firmen des Bereichs Kommerzielle Koordinierung im Gewande eines Privatbetriebs erfordert die Identifikation bzw. Qualifikation als Staats- oder Privatvermogen. Die Zuordnung selbst erfolgt nach den Art. 21 ff Einigungsvertrag. Am Beispiel der Firma F.C. Gerlach lassen sich die besonderen Probleme der Qualifikation und der Zuordnung von Firmenvermogen als -staatliches Vermogen- erkennen."