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Beskrivelse
Regelmassig fuhren die tatsachlichen Verhaltnisse im Laufe der Zeit bei Personengesellschaften zur Notwendigkeit, das Gesellschaftsverhaltnis hieran anzupassen. Falls sich Gesellschafter weigern, bei dieser Anpassung mitzuwirken und dadurch die Einstimmigkeit oder notwendige Mehrheit verhindert wird, stellt sich die Frage, ob die Anpassung scheitert oder die sich sperrenden Gesellschafter zur Mitwirkung gezwungen werden konnen."