Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Unter dem Stichwort der Wiedergutmachung im Strafverfahren wird vornehmlich eine informelle Konfliktschlichtung zwischen Tater und Opfer einer Straftat diskutiert. Auf eine rechtliche Absicherung zivilrechlticher Ausgleichs- und Abwehranspruche ist das Strafprozearecht gerade vor Beginn der Hauptverhandlung nur wenig vorbereitet. Jan Markus Schulte, Mitarbeiter am Institut fur Sanktionenrecht und Kriminologie der Christian-Albrechts-Universitat zu Kiel, untersucht, wie auf dem Boden des geltenden Rechts materielle Wiedergutmachungsleistungen des Taters an das Opfers im Laufe eines Strafverfahrens abgesichert werden konnen.