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Beskrivelse
Der Erwerb eines Unternehmens unterliegt in Deutschland, Frankreich und England rechtstechnisch jeweils voellig unterschiedlichen Regelungen. Dies gilt unabhangig davon, ob der Erwerb als Share oder Asset Deal strukturiert wird. Die Arbeit stellt in einer vergleichenden Gegenuberstellung die gewahrleistungsrechtlichen Grundstrukturen in den verglichenen Rechtsordnungen dar. Kern der Betrachtung bildet die gewahrleistungsrechtliche Behandlung zweier typischer Fehlergruppen, namlich von fehlerhaften Abschlussangaben und Substratmangeln. Im jeweiligen Zusammenhang wird insbesondere das dem franzoesischen Recht eigene Rechtsinstitut des fonds de commerce erlautert. Auf Grundlage der festgestellten Ergebnisse wird sodann das deutsche Recht nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in einer vergleichenden Betrachtung einem Tauglichkeitstest unterzogen.