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Beskrivelse
Die Frage, welches Recht auf einen grenzuberschreitenden Sachverhalt Anwendung finden soll, wurde schon im Mittelalter diskutiert. Die Abhandlungen, in denen Bartolus de Saxoferrato (1313-1357) die Konkurrenz der italienischen Stadtrechte (Statuten) eroertert, sind in diesem Zusammenhang beruhmt geworden. In der fruhen Neuzeit wurden sie in weiten Teilen Europas rezipiert und adaptiert. Neuerungen lassen sich insbesondere in den franzoesischen Lehren des 16. sowie in den niederlandischen und deutschen Lehren des 17. Jahrhunderts feststellen. Kristin Boosfeld erzahlt die Geschichte der Lehren von der Statutenkollision als Deutungsgeschichte aus Raum und Recht. Denn kollisionsrechtliche UEberzeugungen mussen vor dem Hintergrund des Hoheitsbegriffs und der staatlichen und rechtlichen Strukturen zur jeweiligen Zeit am jeweiligen Ort gelesen werden. Erst wenn klar ist, welche Natur die Rechte haben, die miteinander kollidieren, lasst sich verstehen, weshalb die franzoesischen, niederlandischen und deutschen fruhneuzeitlichen Juristen zwar an die bartolinische Lehre anknupften, sie aber an ihr individuelles Rechtsverstandnis anpassten.