Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Das Volkerrechtsdenken im Kaiserreich stand in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts vor der Frage, wie es ein positives Volkerrecht mit dem staatlichen Recht koordinieren sollte. Es ging dabei gedanklich von der Selbstverpflichtungstheorie aus. Die Weiterfuhrung fuhrte uber die Frage der Bindung an die Selbstverpflichtung jedoch wieder zuruck zum Begriff staatlicher Souveranitat. Sie mundete in eine gedankliche Sackgasse, in ein Volkerrechts-Souveranitats-Paradoxon. Eine Auffassung setzte sich als herrschend durch, welche im Ergebnis einen Monismus mit Primat staatlichen Rechts propagierte. Diese Auffassung typisiert die Verspatung eines deutschen Volkerrechtsdenkens im Kaiserreich als deutschen Sonderweg und das damit verbundene Denken vom Staat her, in dem die Staatsrechtswissenschaft Deutungshoheit beanspruchte. Die Bonner Schule um Philipp Zorn verteidigte mit den Lehren vom Monismus mit Primat staatlichen Rechts eine wissenschaftliche Wahrheit entgegen der volkerrechtlichen Praxis.