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Beskrivelse
Eine nicht unbeachtliche Zahl unabhangiger Unionsagenturen fuhrt heute Unionsrecht durch, berat die Europaische Kommission und trifft eigene Verwaltungsentscheidungen. Parallel hierzu nimmt die Zahl an Sekundarrechtsakten zu, welche auch nationale Behorden, die mit der Durchfuhrung von Unionsrecht befasst sind, mit der Garantie der Unabhangigkeit versehen. Die Autorin uberpruft, inwieweit die Verselbstandigung, uber welche die untersuchten europaischen und nationalen Agenturen verfugen, mit dem europaischen Primarrecht sowie dem deutschen Grundgesetzes vereinbar ist. Die europarechtliche Entwicklung beruhrt aus Sicht des deutschen Verfassungsrechts in besonders intensiver Weise das nationale Demokratieverstandnis. Aus unionaler Sicht stellt sich insbesondere die Frage nach den Kompetenzgrundlagen im Primarrecht, den Grenzen der Rechtsetzungsbefugnis und der Aufgabendelegation nach der sog. Meroni-Doktrin sowie der Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip der Vertrage.