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Beskrivelse
Die zwingenden Kundigungs- und Abfindungsrechte des Personengesellschafters sind im Gesetz nur unzureichend geregelt. Eine Konkretisierung hat sowohl den Individual- und Minderheitenschutz als auch institutionelle Aspekte, insbesondere das Wettbewerbsprinzip im Spannungsverhaltnis zwischen Bestandserhaltung und Kapitalmobilitat, zu berucksichtigen. Dies fuhrt zu einem differenzierten System unabdingbarer Rechte, bei dem der ordentliche und ausserordentliche Austritt um das Recht zum Ausscheiden aus -sachlichem Grund- gegen eine volle, am zukunftsbezogenen Ertragswert orientierte Abfindung erganzt wird. In anderen Fallen des Ausscheidens ist dagegen zumindest ein korrigierter Buchwert zu zahlen."