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Beskrivelse
Dem geschiedenen Ehegatten, der dem anderen Ehegatten Unterhalt schuldet, steht nach 1578 Abs. 2 BGB auch ein Anspruch auf eine eheangemessene Krankenversicherung zu. Die in der vorliegenden Studie herausgearbeiteten vielfaltigen Unterschiede im Leistungs- und Beitragswesen der zur Deckung dieses Bedarfs zur Verfugung stehenden Vorsorgeregime - gesetzliche und private Krankenversicherung - haben zur Folge, dass angemessen im Sinne dieser Vorschrift nur die Versicherungsform ist, die auch schon wahrend der Ehe bestanden hat. Wechselverpflichtungen bestehen regelmassig nicht. Von diesen Grundsatzen ausgehend werden die bei den verschiedenen Lebenssituationen auftretenden typischen unterhalts- und versicherungsrechtlichen Probleme herausgearbeitet und Losungsvorschlage dargestellt."