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Beskrivelse
Die Untersuchung zeigt, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Schuldner kollidierender vertraglicher Forderungen einen Glaubiger bevorzugt behandeln muss und somit vorrangig an ihn zu leisten hat. Diese Pflicht ergibt sich aus Treu und Glauben. Nach dem Praventionsgrundsatz soll bei Forderungskollisionen derjenige Glaubiger die Leistung erhalten, der sein Recht zuerst durchsetzt. Bis zur Vollstreckung jedoch soll der Schuldner frei sein, an welchen Glaubiger er leistet und an wen er gegebenenfalls Schadensersatz zahlt. Dies kann jedoch in Ausnahmefallen zu Ergebnissen fuhren, welche bestimmte Glaubiger uber Gebuhr belasten. Die Arbeit zeigt, dass, wenn die jeweiligen Treuepflichten des Schuldners unterschiedlich stark sind, eine Bevorzugungspflicht bestehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Interessen der Glaubiger am vertragsgemassen Erhalt der Leistung stark divergieren.