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Beskrivelse
Die Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland wird durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. Danach ist der Rundfunk so zu organisieren, dass die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk gewahrleistet wird. Da der Grundrechtsnorm, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk zu gewahrleisten, allerdings nicht zu entnehmen ist, wie dies verwirklicht werden soll, kommt der "Interpretation des Begriffs der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk" (Rundfunkfreiheit) eine wesentliche Bedeutung fur die Organisation des Rundfunks zu. Dabei stehen sich zwei konkurrierende Interpretationen der Rundfunkfreiheit gegenuber, die "subjektiv-rechtliche Interpretation" der Rundfunkfreiheit als Grundungsfreiheit fur Rundfunkunternehmen und die "objektiv-rechtliche Interpretation" der Rundfunkfreiheit als dienender Freiheit; sie dient der Gewahrleistung freier und offentlicher Meinungsbildung und erfordert eine private oder offentlich-rechtliche Organisationsform des Rundfunks, die es ermoglicht, dass sich das gesamte gesellschaftliche Meinungsspektrum in den Rundfunksendungen widerspiegelt. Ziel der Untersuchung ist es zu zeigen, dass die Rundfunkfreiheit aus okonomischer Sicht objektiv-rechtlich interpretiert werden sollte."