Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Die Vertragsstaaten der EMRK sind verpflichtet, ihren Burgern im Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 EMRK Zugang zu den nationalen Gerichten zu gewahren. Gleichzeitig sind die Konventionsstaaten aufgrund ihrer Mitgliedschaft in zahlreichen internationalen Organisationen verpflichtet, diese von der nationalen Gerichtsbarkeit zu befreien. Gegenstand dieser Publikation ist die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Gewahrung von Immunitat an eine internationale Organisation mit dem Recht auf Zugang zu Gericht in Einklang gebracht werden kann. Die Autorin untersucht die Grunde, die Quellen und den Umfang der Immunitatsgewahrung, um im Rahmen einer kritischen Wurdigung der Rechtsprechung des EGMR einen Loesungsweg aufzuzeigen.