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Beskrivelse
In bewaffneten Konflikten stehen humanitare Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder Arzte ohne Grenzen nicht selten zwischen den Fronten. Die Rechtsstellung dieser Organisationen verbleibt indes haufig ungeklart. Das geltende humanitare Volkerrecht weist unparteiischen humanitaren Organisationen wichtige Funktionen als -Sachwalter- der Humanitat zu und macht sie als qualifizierte Gruppe von nichtstaatlichen Organisationen - zumindest partiell - zu Rechtssubjekten des Volkerrechts. Besondere Beachtung gebuhrt dem Rechtsverhaltnis dieser Organisationen zu den betroffenen Konfliktparteien; dabei stehen Fragen nach etwaigen Pflichten der Parteien zur Annahme der angebotenen Hilfeleistung sowie zur Kooperation mit den unparteiischen humanitaren Organisationen im Vordergrund."