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Beskrivelse
Gegenwartig haftet der Pachter eines Jagdreviers im vertraglichen Regelfall verschuldensunabhangig fur Wildschaden. Der Jagdpachter kann sich zwar um die Begrenzung der Wildschaden bemuhen, er wird jedoch niemals von seiner Haftung frei. Dieses Haftungskonzept wird seit Jahrzehnten praktiziert und ist bisher kaum hinterfragt worden. Da es sich beim Grossteil der deutschen Jagerschaft um Hobbyjager handelt, haften Privatpersonen mit ihrem Vermogen fur die unternehmerischen Schaden in der Land- und Forstwirtschaft. Die immer intensivere Bewirtschaftung fuhrt so zu einem potenziell ausufernden Haftungsrisiko. Dominik Gross beleuchtet Losungswege de lege lata und de lege ferenda.