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Beskrivelse
Der Autor widmet sich der Frage, zu welchen Rechtsfolgen es fuhrt, wenn ein Unternehmensvertreter bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschaften nicht ordnungsgemass uber die Rechtsform des Unternehmenstragers aufklart. Er setzt bei der Frage nach dem Bestehen sowie der Ausgestaltung entsprechender Aufklarungspflichten an. Von zentraler Bedeutung ist insoweit die Pflicht zur Angabe der Rechtsform auf Geschaftsbriefen. Ferner zeigt der Autor eine Schutzlucke auf, wenn diese Aufklarungspflicht verletzt wird. Denn durch die Anwendung der Grundsatze zum unternehmensbezogenen Rechtsgeschaft bleibt der Unternehmenstrager primar verantwortlich, obwohl der Vertragspartner geltend machen kann, er hatte bei Kenntnis von dessen Rechtsform den Vertrag nicht geschlossen. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor einen Losungsansatz, wonach die Unternehmensvertreter fur die Verletzung der Pflicht zur Aufklarung uber die Rechtsform gemass 311 III S. 1, 241 II, 280 I BGB haften.