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Beskrivelse
Die Abgrenzung, in welchem Umfang der Schadiger fur den (Korper-) Schaden, der infolge seiner Verletzungshandlung gegenuber einem Mitmenschen entstanden ist, haften soll, erweist sich dann als problematisch, wenn das Opfer aufgrund besonderer Krankheitsver- anlagungen einen schwereren Schaden erlitten hat, als das im Normal- falle zu erwarten gewesen ware. Die vorliegende Untersuchung weist an Hand einer Vielzahl von Beispielsfallen aus der deutschen und englischen Rechtsprechung nach, dass die Adaquanztheorie allein nicht dazu geeignet ist, fur den Schadensersatzanspruch des Opfers nach deutschem Deliktsrecht einen Haftungsrahmen abzustecken. Eine zu einem befriedigenden Ergebnis fuhrende Haftungsbegrenzung kann vielmehr nur unter Zuhilfenahme der Gefahrenkreise der beteiligten Personen vorgenommen werden."