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Beskrivelse
Das deutsche Prozessrecht kennt als Grundprinzip nur den Zwei-Parteien-Prozess, der in der ZPO verankert ist. Gerade am Kapitalmarkt wird aber oft eine Vielzahl von Personen durch den gleichen Rechtsverstoss geschadigt. Eine Einzelklage lohnt hier aufgrund der niedrigen Schadenssummen nicht. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) konnte dieses Rechtsdurchsetzungsdefizit im Ergebnis nicht beheben, da es die Klagen nicht konsequent bundelt. Die Arbeit zeigt die Mangel des Gesetzes im Einzelnen auf und entwickelt im Anschluss eine Gruppenklage. Dieses Modell ist dem deutschen Recht bisher nicht nur fremd, sondern aufgrund des Erpressungspotentials der US-amerikanischen securities class action auch mit vielen Vorurteilen belastet. In der richtigen Ausgestaltung verletzt sie aber weder die Rechte des Beklagten noch des Klagers und bietet eine wirksame Bundelungsform zur Regulierung von Massenschaden.