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Beskrivelse
Zum 1.1.1981 wurde 9 a neu in das GmbH-Gesetz eingefugt. Die Vorschrift betrifft die Haftung der Gesellschafter, Geschaftsfuhrer und Hintermanner bei dem Grundungsvorgang der GmbH.
Die Arbeit setzt sich mit dem Anwendungsbereich der Vorschrift und den zu erfassenden Lebenssachverhalten auseinander. Neben den gesetzlich ausdrucklich angesprochenen Tatbestanden werden auch die dem 9a GmbHG entsprechenden Sachverhalte diskutiert.
Ein Hauptaugenmerk ist auf die praktische Relevanz des 9 a GmbHG gerichtet, wobei fraglich ist, ob es fur 9 a Abs. 2 GmbHG derzeit Anwendungsbereiche gibt. Es wird ferner auf die erheblichen Probleme bei der Aufdeckung der Haftungsfalle, Geltendmachung der Anspruche aus 9 a GmbHG und die Hintermannhaftung hingewiesen."