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Beskrivelse
Die Regelungen zur naturlichen Geschaftsunfahigkeit in ?104 Nr. 2, 105 BGB sind seit Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 unverandert geblieben. Angesichts der fur den historischen Gesetzgeber unabsehbaren Entwicklungen seither stellt sich die Frage, ob das diesen Regelungen zugrundeliegende Verstandnis einer absoluten Reichweite der Geschafts(un)fahigkeit noch haltbar ist. Dieses bietet fur Personen, die aufgrund einer krankhaften geistigen Storung in den schwer zu beurteilenden Graubereich zwischen freier Willensbestimmung und deren Ausschluss fallen, lediglich die alternativen Extreme des ubertriebenen sowie des vollig verwehrten Schutzes fur alle Rechtsgeschafte. Die rechtsvergleichende Untersuchung dieser Fragestellung gibt einen umfassenden Uberblick uber das Institut der Geschaftsunfahigkeit Erwachsener in Deutschland sowie der Schweiz und pladiert fur eine Fortbildung der Dogmatik des deutschen Rechts mithilfe eines relativen Verstandnisses der Geschafts(un)fahigkeit.