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Beskrivelse
Das Ziel der Arbeit ist es, den Rechtsschutz und Rechtscharakter der geographischen Herkunftsangaben nach 126 ff. MarkenG zu bestimmen. Im Anschluss daran wird die verbleibende praktische Bedeutung der wettbewerbsrechtlichen Generalklauseln der 1, 3 UWG im Rahmen des 2 MarkenG hinterfragt sowie deren Relevanz fur einen erganzenden wettbewerbsrechtlichen Schutz der Herkunftsangaben aufgezeigt. Bei den geographischen Herkunftsangaben im Sinne von 126 Abs. 1 MarkenG handelt es sich um eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Form des geistigen Eigentums. Als subjektive Kennzeichenrechte mussen sie auch unter die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie des Art. 14 GG fallen. Die Auffassung der deutschen Rechtsprechung von einem blossen mittelbaren wettbewerbsrechtlichen Schutz der Herkunftsangaben im Markengesetz infolge der Reflexwirkung des objektiven Rechts ist uberholt und kann nicht mehr aufrechterhalten werden.