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Beskrivelse
Die Foerderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfolgt seit dem Jahr 2000 nach dem Gesetz uber den Vorrang erneuerbarer Energien. Netzbetreiber haben Anlagen zur Erzeugung von Regenerativstrom an ihr Netz anzuschliessen und den gesamten angebotenen Strom vorrangig abzunehmen und zu verguten. Die mit dem Gesetz verbundenen Rechtsprobleme sind vielfaltig; die Belastungen fur die in die Pflicht genommenen Unternehmen erheblich. Die Untersuchung beschaftigt sich zunachst mit der Auslegung des nicht immer eindeutig zu interpretierenden Gesetzes. Daran anschliessend wird die Vereinbarkeit des Gesetzes mit europaischem Gemeinschaftsrecht sowie die Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht eroertert.