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Beskrivelse
Eine Marke ist mehr als nur ein betrieblicher Herkunftshinweis: Angereichert mit einem bestimmten Markenimage, hat sich die Marke zu einem wirksamen Werbetrager entwickelt. Doch sind deshalb auch solche Sachverhalte dem Markenrecht zuzuordnen, wenn die Marke nur in dieser Eigenschaft betroffen ist? Diese Arbeit untersucht, ob sich der funktionsorientierte Benutzungsbegriff und die Offnung zugunsten der weiteren Markenfunktionen noch in das derzeitige Markenrecht einfugen. Hierbei wird u.a. erortert, inwiefern die Herkunftsfunktion weiterhin als das die Eigenart der Marke konstitutiv bestimmende Merkmal im Markenrecht verankert ist. Alternativ konnten Zeichenverwendungen jenseits der Herkunftsfunktion uber das Wettbewerbsrecht erfasst werden. Eine Marke ist mehr als nur ein betrieblicher Herkunftshinweis: Angereichert mit einem bestimmten Markenimage, hat sich die Marke zu einem wirksamen Werbetrager entwickelt. Doch sind deshalb auch solche Sachverhalte dem Markenrecht zuzuordnen, wenn die Marke nur in dieser Eigenschaft betroffen ist? Diese Arbeit untersucht, ob sich der funktionsorientierte Benutzungsbegriff und die Offnung zugunsten der weiteren Markenfunktionen noch in das derzeitige Markenrecht einfugen. Hierbei wird u.a. erortert, inwiefern die Herkunftsfunktion weiterhin als das die Eigenart der Marke konstitutiv bestimmende Merkmal im Markenrecht verankert ist. Alternativ konnten Zeichenverwendungen jenseits der Herkunftsfunktion uber das Wettbewerbsrecht erfasst werden. Eine Marke ist mehr als nur ein betrieblicher Herkunftshinweis: Angereichert mit einem bestimmten Markenimage, hat sich die Marke zu einem wirksamen Werbetrager entwickelt. Doch sind deshalb auch solche Sachverhalte dem Markenrecht zuzuordnen, wenn die Marke nur in dieser Eigenschaft betroffen ist? Diese Arbeit untersucht, ob sich der funktionsorientierte Benutzungsbegriff und die Offnung zugunsten der weiteren Markenfunktionen noch in das derzeitige Markenrecht einfugen. Hierbei wird u.a. erortert, inwiefern die Herkunftsfunktion weiterhin als das die Eigenart der Marke konstitutiv bestimmende Merkmal im Markenrecht verankert ist. Alternativ konnten Zeichenverwendungen jenseits der Herkunftsfunktion uber das Wettbewerbsrecht erfasst werden.