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Beskrivelse
Am 17. Marz 2011 erliess der UN-Sicherheitsrat Resolution 1973. In dieser Resolution ermachtigte er die UN-Mitgliedsstaaten dazu, militarisch im Libyen-Konflikt zu intervenieren. Nach Artikel 39 UN-Charta ist Voraussetzung fur eine derartige Ermachtigung, dass eine Friedensbedrohung vorliegt. Aufgrund der Souveranitat der Staaten ist eine solche ursprunglich nur angenommen worden, wenn zwischenstaatliche Konflikte vorlagen. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen mittlerweile auch innerstaatliche Konflikte als Friedensbedrohung angesehen werden koennen und ob der Konflikt 2011 in Libyen diese Kriterien erfullt, ist Gegenstand dieser Untersuchung.