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Beskrivelse
Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 ist erneut Streit uber die Zulassigkeit der Freigabe in der Gesellschaftsinsolvenz erneut entfacht. Im Kern der Diskussion steht die Frage nach dem Zweck des Insolvenzverfahrens. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass die bestmogliche und gleichmaaige Glaubigerbefriedigung den Hauptzweck, die Vollbeendigung der Gesellschaft dagegen nur einen Nebenzweck des Insolvenzverfahrens darstellt und die Freigabe masseschmalernder Gegenstande daher zulassig ist. Im Anschluss daran beschaftigt sich die Verfasserin mit den prozessualen und gesellschaftsrechtlichen Folgen einer Freigabe von streitbefangenen Vermogensgegenstanden in der Insolvenz einer GmbH.