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Beskrivelse
Mittels des volkerrechtlichen Instituts des diplomatischen Schutzes kann der Heimatstaat eines durch einen auslandischen Staat verletzten Burgers auf den Schadigerstaat einwirken. Historisch zu verstehen ist dabei die Auffassung, dass der Heimatstaat in eigenem Namen interveniert, und aus mehrheitlich politischen Grunden wird ein Anspruch des Burgers auf diplomatischen Schutz grundsatzlich verneint. Der Autor kritisiert diese Ansichten und weist innere Widerspruche sowie die rechtsstaatlichen Grenzen der Ablehnung eines Schutzgesuches auf. Schliesslich wird gepruft, ob der diplomatische Schutz durch die Individualbeschwerde nach EMRK abgelost werden konnte."