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Beskrivelse
Im Rahmen einer Kapitalerhoehung koennen Fehler der Beschlussfassung ebenso auftreten wie Mangel im Zuge der Durchfuhrung. Bei Beschlussmangeln hat die analoge Anwendung der 241 ff. AktG grundsatzlich die ruckwirkende Nichtigkeit des Beschlusses und damit das Erfordernis der Ruckabwicklung der Kapitalerhoehung zur Folge. Dies wird dem praktischen Bedurfnis nach Vertrauens- und Bestandsschutz indes nicht gerecht. Die Loesung der Problematik ist in der Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft zu suchen, wodurch ein Bestandsschutz der Kapitalerhoehung fur die Vergangenheit gewahrleistet und eine Ruckabwicklung vermieden wird. Auch fur die fehlerhafte UEbernahme der Stammeinlagen bietet die Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft ein taugliches Loesungskonzept.