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Beskrivelse
Gemass Artikel 3 Absatz 5 des Vertrages uber die Europaische Union leistet die Europaische Union einen Beitrag zur "strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Voelkerrechts". Als Voelkerrechtssubjekt ist sie auch an die Normen des universellen Voelkergewohnheitsrechts gebunden. Carolin Damm untersucht, inwieweit diese Normen die Rechtsbeziehungen der Europaischen Union nach aussen und innen gestalten. Dabei zeigt sie, in welchem Ausmass sie in ihren Aussenbeziehungen an die Normen des universellen Voelkergewohnheitsrechts gebunden ist und wie sie selbst an ihrer Entwicklung und Durchsetzung beteiligt ist. Wie gelangen diese Normen in den inneren Rechtsbeziehungen der Union zur Geltung und werden dann zur Anwendung gebracht? Zusammenfassend werden Strukturprinzipien des Zusammenspiels der Rechtsordnungen abgeleitet und in den Konstitutionalisierungsprozess der Voelkerrechtsordnung eingeordnet.