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Beskrivelse
Die Europaisierung von Strafmilderungsgrunden hat bislang eine oftmals nur oberflachliche Betrachtung erfahren. Jedoch sind auch hier Divergenzen geeignet, die justizielle Zusammenarbeit in Europa zu storen. Der Verfasser entwickelt daher ein abstraktes Modell, das detailliert aufzeigt, wie sich auch strafmildernde Umstande europarechtlich verbindlich angleichen lassen konnen, um insoweit einen Europaischen Mindeststandard zu schaffen. Sodann werden an Art. 16 der RL-Terrorismus die Auswirkungen einer solchen verbindlichen Auslegung dargestellt. Deren konkrete folgen werden letztlich anhand deutscher, italienischer und spanischer Kronzeugenregelungen aufgezeigt und das Vorgehen der jeweiligen Staaten untereinander verglichen.