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Beskrivelse
Das im Zusammenhang mit der Auslegung des Art. 48 EWGV stehende Problem der Offnung des offentlichen Dienstes fur EG-Angehorige verlangt vor allem die Klarung der Frage, inwieweit das Beamtentum als besonderes Gewaltverhaltnis in seiner bisherigen Erscheinungsform weiterhin in vollem Umfang Bestand haben kann. Die Beantwortung dieser Frage wird davon abhangen, inwieweit verfassungsrechtliche und unterverfassungsrechtliche Normen mit der durch Art. 48 EWGV gewahrleisteten Arbeitnehmerfreizugigkeit kollidieren."