Du er ikke logget ind
Beskrivelse
In Deutschland agieren seit den 70er Jahren sogenannte Ethik-Kommissionen in offentlich-rechtlicher Form sowie als privatwirtschaftliche Unternehmen. Aufgabe dieser Gremien ist die ethische und rechtliche Begutachtung klinischer Humanexperimente. Seit Anfang der 90er Jahre existiert in AMG, MPG sowie in den Heilberufsgesetzen zahlreicher Bundeslander die gesetzliche Verpflichtung des Forschers zur Beratung durch die zustandige Ethik-Kommission vor Beginn klinischer Humanexperimente. Diese Beratung hat der Gesetzgeber in AMG und Heilberufsgesetzen den offentlich-rechtlich organisierten Gremien belassen. Die genannten gesetzlichen Regelungen werfen in vielerlei Hinsicht verfassungsrechtliche Fragen auf, deren Klarung Gegenstand dieser Untersuchung ist. Neben verfassungsrechtlichen Fragen hat die gesetzliche Etablierung der offentlich-rechtlichen Ethik-Kommissionen zahlreiche verfahrensrechtliche Problemkreise eroffnet, die den zweiten Komplex der Untersuchung darstellen."