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Beskrivelse
Die Artikel 85 bis 88 UN-Kaufrecht kodifizieren unter bestimmten Voraussetzungen Pflichten des Verkaufers und des Kaufers zur Erhaltung von Handelswaren fur den Fall, dass die Vollziehung eines internationalen Kaufvertrages nicht reibungslos erfolgt. Die vorgesehenen Regelungen zur Einlagerung bzw. zum Selbsthilfe- oder Notverkauf der Handelswaren entsprechen dem Bedurfnis der Praxis im internationalen Handelsverkehr und enthalten eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten fur die Vertragsparteien. Ziel dieser Arbeit ist die rechtsvergleichende Betrachtung und Bewertung der Regelungen der Artikel 85 bis 88 UN-Kaufrecht mit den entsprechenden Vorschriften des amerikanischen Uniform Commercial Code und des deutschen Rechts.