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Beskrivelse
Ist einer Person die deliktsrechtliche Verantwortung fur eine Gefahr zugewiesen, kann ihr nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine Pflicht zur Sicherung des Verkehrs vor dieser Gefahr obliegen. Kann man solche (Verkehrssicherungs-)Pflichten erfullen? Die Arbeit behandelt unter der Annahme, dass innerhalb eines Verschuldenshaftungssystems letztlich Verstoesse gegen deliktsrechtliche Pflichten haftungsausloesend sind, die (prospektivische) Frage, ob und auf welche Weise ein nach 823 Abs. 1 BGB Gefahrverantwortlicher die praskriptiven Verhaltensanforderungen erfullen und schon dadurch eine drohende Haftung nach Verschuldenshaftungsnormen ausschliessen kann.