Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Im Anschluss an den anglo-amerikanischen Teil in Kegel/Rupp/Zweigert, Der Einfluss des Krieges auf Vertrage, 1942, untersucht die vorliegende Arbeit etwa 180 neuere -cases- sowie eine Reihe seither in Kraft getretener Gesetze zur Kriegseinwirkung auf Vertrage. Es zeigt sich, dass der kaufmannische Vertragspartner im Storfall nur unter enge n Voraussetzungen von seiner Leistungspflicht frei wird; als Rechtsfolgen sind im wesentlichen das Erloschen aller zukunftigen Pflichten sowie - beschrankt - Aufwendungsersatz aner kannt. Vertragsparteien werden daher zur Vorsorge in Freizeichnungs-, Kundigungs-, Gefahr- und Anpassungsklauseln wie auch Klauseln in Lebensversicherungsvertragen veranlasst. Gerichte berucksichtigen bei ihrer Auslegung, insbesondere des Kriegsbegriffs, die kaufmannisch gepragte Verkehrsauffassung."