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Beskrivelse
Die Kundigung voelkerrechtlicher Vertrage ist in vielen Fallen voelkerrechtlich zulassig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Voelkerrecht zu kundigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Voelkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schloenvoigt untersucht Kundigung und Treaty Override zunachst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie eroertert, ob die Kundigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulassig ist. Anschliessend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Loesung von voelkerrechtlichen Vertragen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Vertragen: Vertrage, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Vertrage und Vertrage zum Umfang des deutschen Staatsgebiets.