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Beskrivelse
Das in der Schifffahrt schon seit langem und haufig praktizierte Einleiten sogenannter hauslicher Abwasser in die Flusse oder das Meer kann die Strafbarkeit der Gewasserverunreinigung gemass 324 StGB begrunden. Dennoch wird die Zulassigkeit dieser Einleitungen vor allem von der Rechtsprechung trotz des gestiegenen Umweltbewusstseins mit dem Bestehen des moeglicherweise gewohnheitsrechtlich entstandenen sogenannten Schifffahrtsprivilegs bejaht. Die Arbeit untersucht die Frage nach der Zulassigkeit dieser Einleitungen gerade auch im Hinblick auf Rechtsakte und Entscheidungen der EG sowie Verpflichtungen aus internationalen UEbereinkommen, die im straf- und verwaltungsrechtlichen Schrifttum und der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang bislang keine Berucksichtigung gefunden haben.