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Beskrivelse
Das uberstaatliche Recht scheint das nationale Recht immer starker zu beeinflussen. Dies wird auch fur das Tarifrecht angenommen, das sich neben der unionsrechtlichen Determinierung einem volkerrechtlichen Uberbau ausgesetzt sieht. Daniel Schmidt untersucht das Zusammenwirken der Rechtsordnungen und setzt hierfur bei einer rechtsmethodischen Betrachtung auf Grundlage des volkerrechtlichen Souveranitatsprinzips und des deutschen Verfassungsrechts an. Auf dieser Basis ermittelt er die Tragweite der uberstaatlichen Vorschriften zum Kollektivvertragsrecht und beantwortet die Fragen nach der Bindungswirkung der Tarifvertragsparteien an das uberstaatliche Recht sowie der volker- und unionsrechtskonformen Auslegung von Tarifvertragen. Das uberstaatliche Recht scheint das nationale Recht immer starker zu beeinflussen. Dies wird auch fur das Tarifrecht angenommen, das sich neben der unionsrechtlichen Determinierung einem volkerrechtlichen Uberbau ausgesetzt sieht. Daniel Schmidt untersucht das Zusammenwirken der Rechtsordnungen und setzt hierfur bei einer rechtsmethodischen Betrachtung auf Grundlage des volkerrechtlichen Souveranitatsprinzips und des deutschen Verfassungsrechts an. Auf dieser Basis ermittelt er die Tragweite der uberstaatlichen Vorschriften zum Kollektivvertragsrecht und beantwortet die Fragen nach der Bindungswirkung der Tarifvertragsparteien an das uberstaatliche Recht sowie der volker- und unionsrechtskonformen Auslegung von Tarifvertragen. Das uberstaatliche Recht scheint das nationale Recht immer starker zu beeinflussen. Dies wird auch fur das Tarifrecht angenommen, das sich neben der unionsrechtlichen Determinierung einem volkerrechtlichen Uberbau ausgesetzt sieht. Daniel Schmidt untersucht das Zusammenwirken der Rechtsordnungen und setzt hierfur bei einer rechtsmethodischen Betrachtung auf Grundlage des volkerrechtlichen Souveranitatsprinzips und des deutschen Verfassungsrechts an. Auf dieser Basis ermittelt er die Tragweite der uberstaatlichen Vorschriften zum Kollektivvertragsrecht und beantwortet die Fragen nach der Bindungswirkung der Tarifvertragsparteien an das uberstaatliche Recht sowie der volker- und unionsrechtskonformen Auslegung von Tarifvertragen.