Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Die Frage, welche Tatsachen im Arrestverfahren darzulegen und glaubhaft zu machen sind, insbesondere ob auch die Beweislastregeln gelten, ist umstritten. Sie wird in den einzelnen Fallgruppen des einstweiligen Rechtsschutzes von einer jeweils herrschenden Meinung unterschiedlich beantwortet. Die vorliegende Arbeit will zunachst die Grunde fur diese unterschiedliche Anwendung erarbeiten. Hieraus ergibt sich, dass die in 920 Abs. 2 ZPO geregelte Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast nicht isoliert gesehen werden kann. Sie ist vielmehr Teil eines komplexen Systems, das auch den Gegner schutzen will. Ziel der Arbeit ist die Darstellung dieses Systems, aber auch der Grunde fur sein gelegentliches Versagen in einzelnen Fallgruppen des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die daraus resultierenden Anforderungen an eine gegenuber 920 Abs. 2 ZPO erweiterte Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast."